27.April 2012
Der Senat hat gestern in seiner Sitzung trotz hefitger Proteste der Studierenden die Studiengebühren wieder eingeführt. Die ÖH UniWien bereitet sich auf Klagen vor - Infos dazu werden wir hier posten.
Hier der Link zu der Präsentation von Ingolf Erler zu Studiengebühren vom 25.April 2012
22.April 2012
Ab kommendem Wintersemester sollen an der Universität Wien im Rahmen der „universitären Autonomie“ Studiengebühren eingehoben werden. Das Rektorat der Uni Wien hat entsprechende Satzungsänderungen für die Senatssitzung Ende April angekündigt. Dass ein höchst umstrittenes Auftragsgutachten die Rechtsgrundlagen geradewegs herbeizaubert, spielt für Rektorat und Senat keine Rolle. Anstatt mit anderen Universitäten gemeinsam gegen die Forderung des Ministeriums aufzutreten, sollen einmal mehr die Studierenden der Universität Wien die Leidtragenden bildungspolitischer Versäumnisse sein.
22.April 2012
Die Diskussion um die Studiengebühren geht in eine neue Runde. Die Wiedereinführung über den demokratisch gewählten Nationalrat scheint nicht möglich. Daher versucht man es nun über die einzelnen Universitäten. Doch was ist von den Argumenten von BefürworterInnen und GegnerInnen zu halten? Welche Ideologie steckt hinter der Einführung von Studiengebühren? Und ist ein Studium mehr wert, wenn es noch teurer wird?
WAS? Vortrag von
Ingolf Erler zum Thema Studiengebühren
WANN? Mittwoch 25.4.2012 um 20 Uhr
WO? Neues Institutsgebäude (NIG), Hörsaal II
17.April 2012
Nach über sechs Monaten, in denen die ÖH Uni Wien in Gesprächen mit Angehörigen von Senat und Rektorat auf einen uneingeschränkten dritten Prüfungsantritt gedrängt hatte, wurde von der Uni-Leitung einer Verbesserung für alle StudienanfängerInnen die Tür vor der Nase zugeknallt. Die grundsätzlichen Probleme im Rahmen der StEOP werden von der Uni-Leitung weiterhin ignoriert oder schön geredet. Einstweilen steigt der Druck auf StudienanfängerInnen weiter und ganz nebenbei wurde angekündigt, dass eine weitere Satzungsänderung zur autonomen Einhebung von Studiengebühren bereits in Vorbereitung sei.
Seit Wintersemester 2011 gilt die neue Regelung zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), welche noch von Wissenschaftsministerin Karl eingeführt wurde. Was als eine Orientierungsphase getarnt ist, entpuppt sich als eine versteckte Zugangsbeschränkung zum gewünschten Studium und Hinausprüferei mittels stupider Mutliple-Choice-Fragen.
Für STEOP-Prüfungen sind laut Universitätsgesetz maximal zwei Wiederholungen erlaubt, wobei die UniWien diese Maßnahme noch verschärft und eine zweite Wiederholungsmöglichkeit verwehrt/vorenthält. Zwar wurde am 16.März in der Senatssitzung eine geringe Lockerung gewährt, indem die letzte Prüfung der StEOP ein zweites Mal wiederholt werden kann, aber nur sofern alle anderen Prüfungen bereits positiv absolviert wurden. Diese Änderung betrifft aber nur einen Bruchteil der StudienanfängerInnen, wodurch die übrigen StudentInnen weiterhin lebenslang für ihr Wunschstudium gesperrt bleiben.
Durch diese verschärften Bedingungen geraten StudentInnen schnell in Verzug ihre Leistungen (also ECTS-Punkte) für diverse Beihilfen nachweisen zu können, da keine weiteren Lehrveranstaltungen besucht werden dürfen. Der enorme Druck verunmöglicht also in Wirklichkeit eine Orientierung und erschwert zudem den Studieneinstieg.
Ab kommendem Wintersemester sollen an mehreren Universitäten im Rahmen der „universitären Autonomie“ Studiengebühren eingehoben werden. Das Rektorat der Uni Wien hat entsprechende Satzungsänderungen für April angekündigt. Dass ein höchst umstrittenes Auftragsgutachten die Rechtsgrundlagen geradewegs herbeizaubert, spielt für Rektorat und Senat keine Rolle. Anstatt mit anderen Universitäten gemeinsam gegen die Forderung des Ministeriums aufzutreten, sollen einmal mehr die Studierenden der Universität Wien die Leidtragenden bildungspolitischer Versäumnisse sein.
Vor rund einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof die bis dahin geltende Studienbeitragsregelung aufgehoben. Im Sommersemester 2012 bedeutet dies für rund 15.000 Studierende an der Uni Wien eine erhebliche finanzielle Erleichterung in Form eines gebührenfreien Semesters. Allerdings machen Bundesregierung und Wissenschaftsministerium keine Anstalten, einen dringend notwendigen, grundsätzlichen Wandel in der Hochschulpolitik herbeizuführen. Vielmehr hat Minister Töchterle entschieden ein weiteres Mal eine Oberflächendiskussion anzustoßen, deren Konsequenzen die Rektorate willfährig auf dem Rücken der Studierenden austragen.
Und so wird die Diskussion um Studiengebühren wohl weiterhin von allen möglichen politischen AkteurInnen jedweder Couleur dazu instrumentalisiert, vom tatsächlichen Problem abzulenken: die Universitäten benötigen ausreichend Finanzierung von staatlicher Seite und eine Demokratisierung der Organisation. Einige Millionen Euro Studiengebühren werden daran nichts ändern, ganz im Gegenteil: ist der Rahmen für „autonome“ Studiengebühren erst geschaffen, können StudentInnen in beliebiger Höhe und ohne jede weitere Rücksicht zur Kasse gebeten werden, während öffentliche Mittel weiter auf sich warten lassen.
27.März 2012
Ein dritter Antritt zu StEOP-Prüfungen ist weiterhin nicht uneingeschränkt möglich!
Eine Prüfung darf nur dann ein zweites Mal wiederholt werden, wenn alle anderen Prüfungen der STEOP bereits positiv absolviert wurden (vgl.
Mitteilungsblatt vom 16.3.2012). Von dieser Regelung profitiert aber nur einen Bruchteil der Studierenden und die gesetzlichen Möglichkeiten werden damit nicht ausgeschöpft.
Deshalb fordern wir für die StEOP weiterhin den uneingeschränkten dritten Prüfungsantritt.
12.März 2012
Wie euch sicherlich aufgefallen ist, wurden im Sommersemester 2012 zum ersten Mal seit langem keine Studiengebühren eingehoben. Die Bundesregierung ist nach wie vor nicht geneigt eine Trendwende der völlig verfehlten Bildungspolitik inklusive Unterfinanzierung herbeizuführen. Wissenschaftsminister Töchterle besteht darauf, dass Studiengebühren auf Basis des umstrittenen Mayergutachtens [1] autonom eingehoben werden sollen. An der Universität Wien sind Senat und Rektorat gewillt, diesem durch das Ministerium vermittelten Druck widerstandslos nachzugeben, und das Politikversagen auf dem Rücken der Studierenden auszutragen.
Kurz gesagt: Am 26. April soll die autonome Einhebung von Studiengebühren nach Antrag des Rekorats im Senat der Uni Wien beschlossen werden.
[1] Verfassungsjurist Heinz Mayer hat im Auftrag des Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ein Gutachten angefertigt, welches die Einhebung von Studiengebühren durch die einzelnen Universitäten auf Basis der „universitären Autonomie“ als rechtlich möglich bewertet.
Montag
10:00 - 13:00 Uhr
im Großraumbüro (Erdgeschoß rechts)
Individuelle Beratungszeiten können per e-mail vereinbart werden, an VO-freien Tagen findet keine Beratung statt.
Donnerstag
15:00 - 17:00 Uhr
im Großraumbüro
an VO-freien Tagen findet keine Beratung statt
Tel.: +43 (0)1 4277-19505
lehramt(at)oeh.univie.ac.at
Alana Kezan
Albert Jantschnig
Referat für Bildungspolitik der ÖH Uni Wien
AAKH, Spitalgasse 2, Hof 1
A-1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 4277-19540
Fax: +43 (0)1 4277-9195
bipol(at)oeh.univie.ac.at