Bundesminister Hahn will bei den kommenden ÖH-Wahlen die StudentInnen Versuchskaninchen für die Nationalratswahlen spielen lassen: E-Voting, die elektronische Stimmabgabe, soll eingeführt werden. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) spricht sich klar gegen dieses Vorhaben aus. Elektronische Wahlen verstoßen gegen das Grundrecht auf freie und geheime Wahl. Auch in anderen Ländern zeigte sich bald, dass E-Voting eine Gefahr für faire Wahlen ist.
E-Voting nicht sicher genug
In den USA arbeitete das Department of Defense (DoD) 2004 an dem Projekt „secure electronic registration and voting experiment“, kurz SERVE. Ziel war es, StaatsbürgerInnen, die sich im Ausland befinden – vor allem den Angehörigen der Streitkräften – die Teilnahme an Wahlen via Internet zu ermöglichen. Die vom DoD zur
Evaluierung eingesetzte ExpertInnenkommission kam zu dem Schluss, dass Wahlen über Internet zu viele Angriffsmöglichkeiten bieten und technisch nicht in den Griff zu bekommen sind. Da dies ohne einen revolutionären technischen Fortschritt, aber vermutlich selbst dann, auch in Zukunft nicht der Fall sein wird, empfahl die Kommission, SERVE zu beenden und keine Projekte mehr in diese Richtung zu starten.
In den Jahren seit 2004 hätte sich zwar einiges tun können – die Methoden, mit denen E-Voting bei den ÖH-Wahlen gesichert werden soll, sind allerdings nicht einmal auf dem Stand von SERVE und bereits mindestens 30 Jahre alt.
Versuche in Europa
Mittlerweile gab es auch in Europa elektronische Wahlen, die ohne große Medienöffentlichkeit abgehalten wurden, beispielsweise in Estland. Die Tatsache, dass es hier keine laute Kritik gab, darf allerdings nicht als Zustimmung und als Argument für die Sicherheit von E-Voting gesehen werden. Avi Rubin, Mitglied der SERVE Prüfungskommission, verglich diesen Fehlschluss mit der Annahme, ein Sicherheitsgurt beim Autofahren wäre unnötig, nur weil frau/man es einmal morgens unfallfrei in die Arbeit geschafft habe.
Scytl, die Firma, deren Software auch für die ÖH-Wahlen verwendet wird, entgegnete 2004, dass es sehr wohl möglich sei, E-Voting sicher zu gestalten. Die Scytl Software „Pnyx.Core“ wurde bei Testwahlen in England bereist ausprobiert. Auch hier wurde das Projekt evaluiert – und zwar diesmal von
Actica Consulting. Dabei mussten die PrüferInnen feststellen, dass es bereits bei der Erstellung der Wahlsoftware grobe Verstöße gegen die üblichen Sicherheitsstandards gegeben hat. Während des Wahlvorgangs war die Dokumentation außerdem lückenhaft und Probleme somit kaum nachvollziehbar. Die oberste Wahlkommission empfahl daher, dieses Wahlsystem nicht anzuwenden.
Zu einem ähnlichen Ergebnis führten die E-Voting Versuche in Finnland. Nachdem bei dem Einsatz des Scytl E-Voting Systems einige hundert Stimmen verloren gingen wurde das Ergebnis vom
Obersten Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben.
E-Voting braucht Stimmzettel
Scytl kam bei den PräsidentInnenschaftswahlen 2008 in Okaloosa County, Florida, zum Einsatz. Die Pnyx.Core Software wurde in diesem Fall für Internetwahlen von BürgerInnen verwendet, die sich in Übersee aufhielten. Die Evaluierung wurde von einer ExpertInnengruppe unter der Leitung der
Florida State University durchgeführt. Obwohl sich die Kommission drei Monate Zeit nahm, um die Software zu überprüfen, kam sie aufgrund der Komplexität zu keinem endgültigen Ergebnis. Festellen konnte sie allerdings, dass das Stimmverhalten trotz aufwändiger Verschlüsselung WählerInnen zuordenbar war – soviel zur geheimen Wahl. Außerdem kamen die ExpertInnen zu dem Schluss, dass eine Manipulation der Ergebnisse nur dann sicher entdeckt werden kann, wenn für jede elektronische Stimme ein Stimmzettel ausgedruckt wird. Diese müssten dann von den WahlhelferInnen gesammelt, gezählt und mit den Ergebnissen des E-Votings verglichen werden. Zurück zur Papierwahl also.
In Deutschland ist die rechtliche Situation der in Österreich sehr ähnlich – ein Vergleich bietet sich an: 2006 wurde bei der deutschen Bundestagswahl in einigen Bundesländern auf so genannten Wahlcomputern gewählt. Bei dieser Methode befindet sich in der Wahlzelle anstatt des Wahlzettels ein Computer. Gegen diese Form des E-Votings wurden zwei Klagen beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses hat am 3. März den Einsatz von Wahlcomputern für verfassungswidrig erklärt. Es wird festgestellt, dass jedeR BürgerIn auch ohne technische Vorkenntnisse in der Lage sein muss, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu kontrollieren – und das ist beim Einsatz von Wahlcomputern unmöglich.
Bei all diesen Erfahrungswerten ist es völlig unverständlich, warum Bundesminister Hahn weiterhin Unsummen von Geld in diesem E-Voting-Desaster versenkt, anstatt es in die Universitäten zu investieren, die es dringend brauchen.