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Zugang beschränkt

Masterstudien nur noch für StudentInnen, die es sich leisten können teure Praktika und Kurse zu machen, um die notwendigen qualitativen Voraussetzungen zu erfüllen, die das neue Universitätsgesetz vorsieht? Absolvierung der Studieneingangsphasen und damit Zulassung zum Hauptstudium nur noch für die, die sich ohne jede Zusatzbelastung voll und ganz auf das Studium konzentrieren können?

Nicht nur das hat die UG-Novelle mit sich gebracht. Auch eine quantitative Beschränkung aller Studienarten (also Bachelor, Master und PhD) wird nun möglich. Bisher war diese Art der Beschränkung nur für medizinische Fächer möglich. Psychologie (das erst vor kurzem aus dieser Regelung herausgenommen wurde) wird durch die Novelle nun ebenfalls wieder beschränkt.

Die Bundesregierung kann nun Zugangsbeschränkungen auf Antrag aller RektorInnen der Universitäten, die ein bestimmtes Studium anbieten, für alle deutschen Numerus-Clausus-Studien per Verordnung einführen. In Deutschland sind Universitäten jedoch Ländersache und die Universitäten sind oft sehr autonom. Das bedeutet, dass praktisch jedes Studium an irgendeiner Uni in Deutschland einem Numerus Clausus unterliegt.

Noch ist das düstere Zukunftsmusik, aber die bisherige Entwicklung mit Knock-Out-Prüfungen, Erweiterungscurricula sowie in Sprachenzentren ausgelagerten, kostenpflichtigen Sprachkursen deutet darauf hin, dass der freie Hochschulzugang und ein uneingeschränkter Anspruch an Bildungsangeboten vollständig abgeschafft werden soll.