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POLITIK  /  Organisationsplan Hintergrundinfo

Der verwinckelte Zerstörungsplan

Ein neuer Organisationsplan für die Uni Wien


Die Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 (UG 02) an der Universität Wien ist jetzt in ihrer heißen Phase. Ab 1. 1. 2004 soll die Uni nur noch nach den Grundsätzen des UG 02 funktionieren. Zu diesem Zweck wurde vom Rektorat, sprich von Rektor Winckler, der sogenannte Organisationsplan der Universität Wien entworfen.

Prinzipiell gibt das Gesetz einige Änderungen an den Universitäten vor: Abschaffung demokratischer Strukturen insbesondere auf den unteren Ebenen, Orientierung an Wirtschafts- und Managementprinzipien und einer Zwei-Ebenen-Struktur. An sich ließe das Gesetz aber einigen Interpretations-Spielraum. Wie es tatsächlich umgesetzt wird, hängt von der politischen Orientierung der großen Umsetzer -es handelt sich wieder einmal nur um Männer!- ab. Im folgenden einige Beispiele.

Das Rektorat Wincklers erhält aufgrund des UG 02 unglaubliche Macht, die es bereits im derzeit laufenden "Diskussionsprozess" zur Umstrukturierung der Uni skrupellos ausnützt. Zum Beispiel gab es ein Internet-Diskussionsforum, zu dem nur Lehrende freigeschalten waren. Rektor Winckler bot an, ÖH-MitarbeiterInnen ebenfalls freizuschalten und wollte so eine Elite innerhalb der Studierenden kreieren. Nur schade, dass wir uns nicht als Elite verstehen, Herr Rektor! In Zukunft können jedenfalls Entscheidungen an der Uni Wien nicht mehr ohne Sanctus des Rektorats getroffen werden.


Seit Anfang Juli bastelt das Rektorat samt "ExpertInnen" von Wincklers Gnaden an einem Plan, die Strukturen der Universität Wien den Vorstellungen der Regierung und des Marktes anzupassen. Das Hauptziel des Planes scheint es zu sein, möglichst radikale Veränderungen herbeizuführen. Dabei wurden nicht einmal die wenigen funktionierenden Strukturen beibehalten, geschweige denn Evaluationsergebnisse eingefordert und berücksichtigt. Die Betroffenen, d. h. alle, die auf der Universität lehren, lernen oder in einer anderen Form arbeiten, wurden in den Prozess gar nicht oder nur scheinbar eingebunden. Kritische Stimmen wurden generell ignoriert. Und nicht nur, wie gewohnt, die der Studierenden, sondern auch jene der Lehrenden. Dementsprechend katastrophal für alle Angehörigen der Universität - ausgenommen natürlich für das allmächtige Rektorat - ist das Ergebnis.

Mitbestimmung nur für JasagerInnen!

Die liebgewonnene Mitbestimmung auf allen Ebenen ist mit UG 02 tot. Als einziges Kollegialorgan ist hinkünftig auf Universitätsebene der Senat vorgesehen, in dem die ProfessorInnen zu allem Überfluss auch noch die absolute Mehrheit besitzen müssen. Unter den 18 Senatsmitgliedern sind so nur fünf Studierende. Der Senat übernimmt zugleich die meisten Aufgaben, die vorher von basisnahen Organen wahrgenommen wurden. Zum Beispiel liegt die Kompetenz der Studienplanerstellung für alle Studienrichtungen jetzt bei ihm. Für studienrechtliche Angelegenheiten (z. B. Anrechnungen) und für die Studienorganisation sind künftig monokratische sogenannte StudienprogrammleiterInnen anstatt der bisherigen Kollegialorgane vorgesehen. Nach Anhörung des Senates werden diese vom Rektorat bestellt. Nach Interpretation von Rektor Winckler ist damit "die Mitwirkung der Studierenden sichergestellt". Ein Witz? Leider bitterer Ernst...

Im Detail: Ab Jänner 2004 wird es 18 Fakultäten geben. Diese Fakultäten sind aber nicht, wie bisher, als Ebene zwischen den Instituten und der Universitätsleitung zu sehen, sondern sie stellen die unterste Ebene im Sinne des Gesetzes dar. Das heißt, dass es nur noch zwei Ebenen, nämlich Universität und Fakultät, geben wird. Die Fakultäten sind skurrilste Kombinationen aus unterschiedlichen Instituten. So wurden etwa die Nawi-Studienrichtungen auf sieben, die HuS-Studienrichtungen auf sechs und die Gewi-Studienrichtungen auf zwei (plus "Zentrum für Übersetzen und Dolmetschen") neue Fakultäten aufgeteilt. Die Organisation innerhalb dieser Fakultäten wird gar nicht vorgegeben, sie bleibt zur Gänze den LeiterInnen der Fakultäten überlassen, die wiederum vom Rektorat bestellt werden. Es wird also die unmöglichsten Varianten geben und Konflikte sind vorprogrammiert, da es ja immer nur einen/ eine Fakultäts-LeiterIn geben kann, während früher jedes Institut eineN eigeneN Insitutsvorstand/ Institutsvorständin hatte, der/ die die Interessen des Institutes gegenüber der höheren Ebenen vertreten konnte. Und er/ sie war demokratisch gewählt!


Freuen wir uns also alle auf ein Chaos nach dem 1. 1. 2004!