A
Außerordentliche/r ProfessorIn (Ao. Prof.)
BeamtInnen des Bundes. Das Wissenschaftsministerium weist die im Stellenplan des Bundes vorgesehenen Ao.-Prof.-Stellen einer Fakultät zu. Voraussetzung ist die Habilitation. In einer vom Fakultätskollegium eingesetzten Berufungskommission wird ein/e BewerberIn ausgewählt, die/der dann vom Wissenschaftsministerium bestätigt werden muss. Wird eine Ao.-Prof.-Stelle frei, fällt sie ans Ministerium zurück und wird neu zugeteilt. Mit dem UOG 93 wurden alle Ao. Prof.s den O. Prof.s gleichgestellt.
B
Bakkalaureatsstudium (Bakk.)
Neuer Studientyp; in der Regel um 2 Semester kürzer als das Diplomstudium, wesentlich "verschulter"; abgeschlossen wird das Bakk. mit dem neuen akademischen Grad Bakkalaureus/Bakkalaurea.
Blockveranstaltung (Block)
Die LV wird nicht wöchentlich, sondern an einem oder mehreren längeren Terminen (z.B. einem Wochenende) im Umfang der Gesamtstundenzahl des Semesters abgehalten.
Bundesvertretung (BV)
Die BV ist die Vertretung aller Studierenden in Österreich und somit die bundesweite ÖH. Ihre Aufgaben sind die Vertretung der Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit, der Regierung und staatlichen wie privaten Organisationen und die Koordinierung der einzelnen Universitätsvertretungen.
C
Cum tempore (c. t.)
Beginn der Lehrveranstaltung mit 15-minütiger Verspätung (so genanntes akademisches Viertel oder akademische Viertelstunde).
D
DekanIn
Gewählte/r Vorsitzende/r der Fakultät aus dem Kreis der ordentlichen ProfessorInnen.
E
European Credit Transfer System (ECTS)
Internationales System für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen.
Ergänzungsprüfung
Jene Prüfungen, die im Rahmen einiger Studienrichtungen vor dem 3. Semester bzw. vor der Ablegung der letzten Prüfung des 1. Abschnitts abgelegt werden müssen.
Erstsemestrigen-/AnfängerInnentutorium
Spezielle, für StudienanfängerInnen organisierte Veranstaltung. Wird meist von den Studienrichtungs-vertreterInnen oder höhersemestrigen KollegInnen betreut. Ziel ist, AnfängerInnen den Einstieg ins Uni-Leben zu erleichtern.
F
(Fach-)TutorIn
Höhersemestrige Studierende, die meistens für 2 oder 3 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Sie wirken bei Lehrveranstaltungen mit und/oder betreuen Studierende. Sie werden verstärkt zur "Behebung" bzw. Verschleierung der Personalnot eingesetzt, wodurch sich das Ministerium die Erhöhung der Zahl der Dienstposten spart. In Sparpaketszeiten ist allerdings auch das Geld für Tutorien mehr als knapp. Außerdem sind FachtutorInnen bei ihrer Bestellung von den LehrveranstaltungsleiterInnen abhängig. Andererseits erhalten so mehr Studierende die Möglichkeit, in der Lehre mitzuwirken.
Fachtutorium
Meist vertiefend zu einer VO, ersetzt oft einen Teil oder die gesamte Prüfung. Nur wenige TeilnehmerInnen, wird von höhersemestrigen Studierenden geleitet.
Fakultätskollegium (FakKoll)
Höchstes Gremium einer Fakultät. Viertelparitätisch besetzt mit ProfessorInnen, MittelbauvertreterInnen, StudentInnen und nichtwissenschaftlichem Personal.
Fakultätsvertretung (FV)
Gewählte Studierendenvertretung einer Fakultät. Sie entsendet VertreterInnen ins Fakultätskollegium. Freie Wahlfächer Freie Wahlfächer sind in einem vorgeschriebenen Stundenausmaß frei wählbare Lehrveranstaltungen, auch aus anderen Studienrichtungen und/oder Universitäten. Ihre Auswahl muss entweder einer Empfehlung der Studienkommission (Stuko) entsprechen und steht dann auch im Studienplan, oder bei dem/der Stukovorsitzenden beantragt werden, wobei wissenschaftliche Zusammenhänge oder mögliche Berufsfelder ins Treffen geführt werden müssen.
G
GastprofessorIn (Gast-Prof.)
Wissenschaftlich qualifizierte Fachleute, Prof.s, DozentInnen etc. einer anderen in- oder ausländischen Universität/Hochschule, die vom Fakultätskollegium für einen bestimmten Forschungsschwerpunkt auf Zeit bestellt werden.
H
HonorarprofessorIn (Hon.-Prof.)
WissenschafterInnen, die aufgrund besonderer wissenschaftlicher oder pädagogischer Leistungen vom Fakultätskollegium mit diesem Titel gewürdigt werden und dadurch eine Lehrbefugnis erhalten.
IJ
Immatrikulation
Alter Terminus für Zulassung.
Individuelles Diplomstudium (IDS)
IDS sind ganz individuell zusammengestellte Studien, die wie ein reguläres Studium absolviert werden können, allerdings noch nicht gesetzlich als eigene Studienrichtungen anerkannt sind. An der Uni Wien gibt es 5 bereits institutionalisierte IDS.
Institutsgruppe (IG)
Unabhängige Gruppe von Studierenden, die sich an einem Institut/einer Studienrichtung zur Gestaltung und Kritik der Institutsangelegenheiten zusammenfindet. Oftmals ident mit der Studienrichtungsvertretung.
Institutskonferenz (IK)
Kollegialorgan auf Institutsebene. Beschäftigt sich hauptsächlich mit Personal-, Raum- und Bibliotheksfragen. Zusammengesetzt aus ProfesorInnen, MittelbauvertreterInnen, Studierenden und allgemein Bediensteten.
Inskription
Alter Terminus für die Meldung zum Studium.
K
Klausur
Schriftliche Prüfung.
Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (Kovo)
Auflistung aller Lehrveranstaltungen eines Instituts/einer Studienrichtung mit genauen inhaltlichen Angaben zu den LVen. Meistens ist das Kovo bei der Studienrichtungs-vertretung oder am Institut erhältlich.
Konversatorium (KO)
Konversatorien sind Lehrveranstaltungen in Form von Diskussionen zu einem bestimmten Thema einer Vorlesung bzw. zur Vertiefung einer Vorlesung.
L
Lehrveranstaltung (LV)
Lehrveranstaltungen werden als Vorlesung (VO), Übung (UE), Proseminar (PS), Seminar (SE), Arbeitsgemeinschaft (AR) oder Konversatorium (KO) angeboten.
M
Matrikelnummer
Individuelle Nummer, die jede/r Studierende bei der Zulassung an der Universität auf Lebzeiten erhält.
Mittelbau
Alle AssistentInnen, DozentInnen und Lehrbeauftragten, die an der Universität angestellt sind.
N
Nach Übereinkunft (n. Ü.)
Der Termin der LV steht bei Redaktionsschluss z. B. des Vorlesungsverzeichnisses noch nicht fest. Wird meist nachträglich auf Website und/oder Anschlagtafel des Instituts bekannt gegeben.
Nomen Nominandum (N. N.)
N. N. steht im Vorlesungsverzeichnis, wenn der/die Vortragende bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt ist.
O
Ordentliche/r UniversitätsprofessorIn (O. Univ.-Prof.)
Beamter/Beamtin des Bundes. Er/sie verfügt über die "venia docendi", d. h. die Lehrbefugnis (Lese- und Prüfrecht) über eine gesamte Studienrichtung an der Universität oder ein bestimmtes Teilgebiet. Ein/e O. Univ.-Prof. kann auch nach ihrer/seiner Pensionierung als emeritierte/r ProfessorIn an der Uni lesen. Jede/r O. Univ.-Prof. hat mehrere AssistentInnenstellen zugeordnet.
Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH)
Gesetzliche Interessenvertretung aller Studierenden in Österreich. ÖH-Wahl Findet 2-jährlich statt (nächste ÖH-Wahl: Sommersemester 2003). Wahlberechtigt sind alle ordentlichen HörerInnen. Gewählt werden die Bundesvertretung (BV), die Universitätsvertretungen (UVen), die Fakultätsvertretungen (FVen) und die Studienrichtungsvertretungen (Strven). Auf den ersten 3 Ebenen gilt Listen-, auf Strv-Ebene Personenwahl.
PQ
Persönliche Anmeldung (p. A.)
Für bestimmte LVen muss man/frau sich in eine zu Beginn des Semesters aufliegende Liste eintragen (oft im Sekretariat des Instituts oder laut Aushang am Institut), um zur Teilnahhme berechtigt zu sein. Im Zweifelsfall am Institut telefonisch nachfragen! Pflichtfächer Lehrveranstaltungen, die unbedingt im geforderten Stundenausmaß zu absolvieren sind.
Praktikum
Lehrveranstaltungen, die der Vertiefung des theoretischen Wissens und dem Erlernen praktischer Fähigkeiten dienen. Meist mit Anwesenheitspflicht. Privatissimum Privatissima sind spezielle Forschungsseminare.
Proseminar (PS)
Ablauf wie bei einer Übung, meist längere Abschlussarbeit, Vorstufe zum Seminar. Ebenso Anmelde- und Anwesenheitspflicht. Das PS hat Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln.
Prüfungsimmanent
Mitarbeit während der Lehrveranstaltung ist ebenso Pflicht wie diverse Hausaufgaben und Anwesenheit.
Prüfungspass
An einigen Instituten gebräuchliche interne Prüfungsevidenz.
Prüfungsreferat
An jeder Fakultät u. a. für das Ausstellen der Diplomzeugnisse zuständig.
R
RektorIn
VertreterIn der Uni nach außen. Wird aus dem Kreis der ordentlichen ProfessorInnen gewählt.
ST
Schein
Salopp für Lehrveranstaltungszeugnis.
Semesterstunden (SSt.)
Dauer einer Lehrveranstaltung pro Woche (während des gesamten Semesters).
Seminar (SE)
Das SE hat der wissenschaftlichen Diskussion zu dienen. Es erfolgt eine intensivere Auseinandersetzung mit speziellen Themen. Oft ist ein Referat erforderlich, das SE wird mit einer umfangreichen schriftlichen Arbeit abgeschlossen.
Senat
Oberstes Entscheidungsgremium an einer Universität. Viertelparitätisch zusammengesetzt aus ProfessorInnen, MittelbauvertreterInnen, Studierenden und nichtwissenschaftlichem Personal.
Sine tempore (s. t.)
Lehrveranstaltung beginnt pünktlich.
StudienassistentIn
Vertragsbedienstete des Bundes, die zur Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten auf bestimmte Zeit aufgenommen werden. Sind meistens höhersemestrige Studierende.
Studienberechtigungsprüfung
Vorraussetzung für die Zulassung zum Studium ohne Matura.
Studieneingangsphase
Erster Teil des Studienplans; für StudienanfängerInnen. Die Studieneingangsphase ist meist ein Bündel von einführenden Lehrveranstaltungen.
Studienkommission (Stuko)
Entscheidungsgremium jeder Studienrichtung. Drittelparitätisch zusammengesetzt aus ProfessorInnen, MittelbauvertreterInnen und Studierenden. Hier werden alle studienrichtungsspezifischen Entscheidungen getroffen. Der/die Stuko-Vorsitzende ist auch für Prüfungsanrechnungen zuständig.
Studienplan
Ein Studienplan ist die Auflistung aller zu absolvierenden Lehrveranstaltungen einer Studienrichtung und deren Zusammenfassung zu Fächern, inklusive jeweiliger Prüfungsmethoden.
Studienrichtungsvertretung (Strv)
Durch Personenwahl gewählte studentische VertreterInnen für eine Studienrichtung. Vertreten die Interessen der Studierenden in der Studienkommission und der Institutskonferenz. Die meisten Strven bieten Erstsemestrigentutorien und -beratung an.
U
Übung (UE)
LVen mit aktiver (Mit-)Arbeit, Gruppenarbeit, Referaten, Diskussionen, praktischer Übung und theoretischen Inputs. Schließen oft mit einer schriftlichen Arbeit ab. Mündliche Mitarbeit wird mitbewertet. Oft weniger langweilig als VOen, mehr eigene Gestaltungsmöglichkeit. Meist Anmelde- und Anwesenheitspflicht. Die beschränkte TeilnehmerInnenzahl ist oft sehr rasch erreicht, daher solltest du dich so bald als möglich anmelden.
UniversitätsassistentIn (Univ.-Ass.)
BeamtInnen des Bundes. AssistentInnenstellen werden von einer Unterkommission des Fakultätskollegiums einzelnen Instituten zugewiesen, dann ausgeschrieben und besetzt.
UniversitätsdozentIn (Univ.-Doz.)
Diesen Titel erhält man/frau mit der Habilitation. Voraussetzung sind das Doktorat und eine Habilitationsschrift. Für die "Habil" bestellt eine vom Fakultätskollegium eingesetzte Habilitationskommission 2 GutachterInnen. Ein öffentliches Kolloquium wird abgehalten. Die didaktischen Fähigkeiten des Kandidaten/der Kandidatin müssen ebenfalls beurteilt werden. Mit der Habilitation erhält er/sie die Lehrberechtigung für die jeweilige Studienrichtung bzw. ein Teilgebiet einer solchen. Die Habilitation hat grundsätzlich nichts mit der Art des Arbeitsverhältnisses gegenüber der Uni zu tun.
UniversitätslektorIn
Voraussetzung ist meist ein abgeschlossenes Studium. Ein/e LektorIn wird von der Studienkommission für 1 Semester mit der Abhaltung einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen beauftragt, auf die sich seine/ihre Lehrbefugnis beschränkt. Die armen Schweine des Universitätsbetriebs, mittlerweile ohne Mitbestimmungsrechte.
Universitätsvertretung (UV)
Die UV ist die Studierendenvertretung an der jeweiligen Uni. Aufgaben sind Service und Beratung sowie die Beschickung der Entscheidungsgremien der Universität Wien. Darüber hinaus nimmt die UV Stellung zu bildungs- und gesellschaftspolitischen Entwicklungen.
Unterrichtsfach (UF)
Als Unterrichtsfächer werden die Lehramtsstudienrichtungen bezeichnet. Jedes Lehramtsstudium besteht aus 2 Unterichtsfächern.
V
VertragsassistentIn
Vertragsbedienstete des Bundes, die einen zeitlich befristeten Vertrag mit der Universität (im Rahmen des Dienstpostenplanes) eingehen. Mittlerweile gibt es auch drittmittelfinanzierte VertragsassistentInnen, die nicht vom Bund, sondern einer privatwirtschaftlichen Einrichtung bezahlt werden (allerdings kaum im geistes- und kulturwissenschaftlichen Bereich).
Vorlesung (VO)
Lehrveranstaltung, in der ein/e Vortragende/r über ein bestimmtes Stoffgebiet referiert. Meist Frontalunterricht, viele Studierende, zum Mitschreiben, mündliche und/oder schriftliche Prüfung am Ende des Semesters über den vorgetragenen Stoff. Es besteht keine Anwesenheitspflicht, auch wenn manche/r Vortragende das gerne hätte. Nicht selten gibt es Bücher oder Skripten zur jeweiligen Vorlesung. Allgemeine Vorlesungen sollen die Studierenden in die Hauptbereiche und in die Methodologie der Studienrichtung einführen. Es ist insbesondere ihre Aufgabe, auf die wichtigsten Tatsachen und Lehrmeinungen im Fachgebiet einzugehen. Spezialvorlesungen sollen auf den letzten Entwicklungsstand der Wissenschaft eingehen und aus speziellen Forschungsgebieten berichten.
W
Wahlfächer/Interne Wahlfächer
Früher Wahlpflichtfächer. Sind im Gegensatz zu den Freien Wahlfächern meist aus Lehrveranstaltungen der eigenen Studienrichtung zu wählen. Die Wahlfächer/Internen Wahlfächer ermöglichen dir eine Spezialisierung in deinem Fach.
XYZ
Zusatzprüfungen
Für die Zulassung zu bestimmten Studienrichtungen sind Zusatzkenntnisse notwendig. Sofern diese nicht durch dein Reifezeugnis belegt werden, sind sie durch Zusatzprüfungen nachzuweisen. Häufigstes Beispiel: Latinum für Jus oder Medizin.