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Studieren und Arbeiten - Familienbeihilfe

Ab welcher Einkommensgrenze muss ich die Familienbeihilfe zurückzahlen?
Wenn das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres über € 10.000,- (2008, 2009, 2010: € 9.000,-; bis einschließlich 2007: € 8.725,-) liegt. In diesem Fall muss die gesamte bezogene Beihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag des betroffenen Kalenderjahres zurückgezahlt werden.

Hinweis: Wenn nicht über das ganze Kalenderjahr Anspruch auf die Familienbeihilfe bestand, so zählen bezüglich Einkommensgrenze nur die Anspruchsmonate.

 

 

Weitere Information

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