Ab welcher Einkommensgrenze werden Rückzahlungen der Studienbeihilfe fällig?
Die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe beträgt € 8.000,-/Jahr. Sie ist in jenen Monaten eines Kalenderjahres zu beachten, in denen die Studienbeihilfe bezogen wird. Wird während eines Jahres die Studienbeihilfe durchgehend bezogen (Jänner bis Dezember) gilt sie somit für das gesamte Kalenderjahr. Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, reduziert sich die Studienbeihilfe nachträglich um die Differenz zum bezogenen Einkommen. Dieser Differenzbetrag wird in der Folge von der Stipendienstelle zurück gefordert.