Wo liegt für mich die Einkommensgrenze bei geringfügiger Beschäftigung?
Im Kalenderjahr 2011 beträgt diese € 374,02 pro Monat bei unselbständiger Tätigkeit und freiem Dienstvertrag.
Welche Versicherungsmöglichkeiten habe ich bei geringfügiger Beschäftigung?
Hinweis: Es gibt bei unselbständiger Beschäftigung auch eine tägliche Geringfügigkeitsgrenze von € 28,72 (wenn mensch während eines Monats nur tageweise beschäftigt bzw. angemeldet ist).
Welche Möglichkeiten der Versicherung habe ich, wenn mein Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit/ freiem Dienstvertrag über der Geringfügigkeitsgrenze liegt?
Hier kommt nur die Pflichtversicherung nach dem ASVG in Frage. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen in der Regel durch den/die ArbeitgeberIn.
Welche Konsequenzen widerfahren mir, wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen im Monat die Summe der Geringfügigkeit übersteigen ?
In diesem Fall erfolgen im Nachhinein Beitragsvorschreibungen für die betreffenden Monate durch die zuständige Gebietskrankenkasse
Welche Konsequenzen hat die Ausführung einer weiteren geringfügigen Beschäftigung neben einer pflichtversicherten Beschäftigung?
Auch hier kommt es im Nachhinein zu Beitragsvorschreibungen für die betreffenden Monate durch die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse
Wie kann ich mich versichern, wenn mein Jahresgewinn aus Werkverträgen ohne Gewerbeschein über € 6.453,36 beträgt und ich keine weiteren Einkünfte im Kalenderjahr habe?
Hier ist eine Pflichtversicherung nach dem GSVG notwendig. Zu beachten wäre besonders, dass Meldepflicht besteht und ein Opting-In möglich ist.
Was ist, wenn mein Jahresgewinn aus Werkverträgen ohne Gewerbeschein über € 4.488,24 (12-fache Geringfügigkeitsgrenze 2011) liegt und weitere Einkünfte aus freiem Dienstvertrag und/oder unselbständiger Beschäftigung vorliegen?
Auch hier gilt die Pflichtversicherung nach GSVG (Meldepflicht!). Ein Opting-In ist hier ebenfalls möglich.