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ÖH-Uni-Wien-Topf zur Förderung feministischer/queerer Nachwuchswissenschafter*innen

Die ÖH Uni Wien fördert wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen/queeren Themen. Um Förderung ansuchen können Nachwuchswissenschafter*innen (Studierende), die queere/feministische wissenschaftliche Arbeiten verfassen oder queere/feministische wissenschaftliche Projekte durchführen. Die ÖH Uni Wien unterstützt darüber hinaus die Publikation der geförderten Arbeiten.



Höchstmöglicher Förderbetrag: 1.500,– Euro 



Kontakt und Antragstellung: queer-fem-foerderung(at)oeh.univie.ac.at

Richtlinien für die Antragstellung:
queer-fem-topf.pdf



Richtlinien des ÖH-Uni-Wien-Topfs zur Förderung feministischer/queerer Nachwuchswissenschafter*innen

1. Grundsätze:

Die Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien (ÖH Uni Wien) fördert wissenschaftliche Auseinandersetzung mit feministischen/queeren Themen. Nachwuchswissenschafter*innen können um finanzielle Unterstützung ansuchen.

2. Antragsteller*innen:

Alle Studierenden, die queere/feministische wissenschaftliche Arbeiten verfassen oder queere/feministische wissenschaftliche Projekte durchführen.

3. Anträge:

Das Projekt muss klar den wissenschaftlichen queeren/feministischen Bezug erkennen lassen.

Eine Förderung kann als Kostenersatz für verschiedene bei der wissenschaftlichen Arbeit/dem wissenschaftlichen Projekt anfallende Kosten in Anspruch genommen werden, oder als Stipendium. Der höchstmögliche Förderbetrag sind 1.500,– Euro. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Arbeit bereits fertiggestellt sein, es ist aber jedenfalls auszuführen, warum eine Förderung durch die ÖH Uni Wien in Anspruch genommen werden soll.

Es ist von den Antragssteller*innen anzugeben, ob das Projekt bereits anderweitig gefördert wird. Förderungen durch andere Stellen können bei der Bemessung des Förderbetrags berücksichtigt werden. Der Aufwand bzw. Umfang der wissenschaftlichen Arbeit wird bei der Entscheidung über die Förderhöhe ebenfalls berücksichtigt.

Nach Fertigstellung der wissenschaftlichen Arbeit ist diese zwecks Archivierung in digitaler Form (pdf) an queer-fem-foerderung(at)oeh.univie.ac.at zu übermitteln. Im Falle der Förderung einer Publikation ist zusätzlich ein Belegexemplar im Wirtschaftsreferat abzugeben (mit ÖH-Logo, siehe 5. Nennung der ÖH). Nach Abschluss eines wissenschaftlichen Projekts ist eine Dokumentation des Projekts zu übermitteln.

Die fertigen Arbeiten können auf der online-Plattform fr-auenschreibraum.at veröffentlicht werden, um die Dissemination und Publizität von Forschungsergebnissen zu fördern. Im Antrag ist anzugeben, ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht. Ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht hat keinen Einfluss auf die Zuerkennung oder Höhe der Förderung.

Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen, hat aber jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:

a) Äußere Daten der Nachwuchswissenschafter*in und etwaiger Mitarbeiter*innen:
Name, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse, Uni, Studienrichtung, Matrikelnummer, Kontonummer, Bank, Bankleitzahl, Kontoinhaber*in
Angabe, ob die Veröffentlichung der abgeschlossenen Arbeit gewünscht ist
Datum der Einreichung

b) Aussagekräftiges Exposé bzw. Projektbeschreibung:
Titel der wissenschaftlichen Arbeit/des wissenschaftlichen Projekts
Ausgangssituation, Vorgangsweise (inkl. Methoden), Projektziel, Resümee, Literatur; inkl. Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeit – maximal fünf Seiten!

c) kurzer Lebenslauf inkl. Bildungsgang

d) Publikationsliste (wenn vorhanden)

e) Kostenaufstellung:
Aufstellung der anfallenden Kosten, gewünschte Höhe und Erläuterung der bei der ÖH Uni Wien angesuchten Unterstützung, Begründung, warum um eine Förderung von der ÖH Uni Wien angesucht wird, Angabe weiterer bewilligter Förderungen

4. Projektbehandlung:

Die Behandlung der Projektanträge, die Entscheidung über eine Förderung und deren Betrag, obliegt den *Frauenreferats- bzw. Homobitrans*referats-Plena. Die Entscheidungen über die Vergabe der Mittel müssen konsensual getroffen werden. Allfällige Änderungen der Richtlinien erfolgen auf demselben Wege. Pro Semester finden mindestens zwei offene Plena statt, die die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf zum Thema haben. Die Termine werden im Voraus über die ÖH-Uni-Wien-Homepage bekanntgegeben. Die Treffen entfallen, falls der Topf für das Budgetjahr bereits ausgeschöpft wurde oder keine Anträge eingelangt sind. Antragsteller*innen werden nach erfolgter Entscheidung via e-Mail oder telefonisch verständigt.

5. Nennung der ÖH:

Wird eine Förderung für die Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit (z.B. Druckkostenzuschuss) in Anspruch genommen, ist das Buch auf der Impressumseite oder an einer anderen dafür geeigneten Stelle unbedingt mit dem Vermerk „Gefördert von der Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien.“ (oder einem vergleichbaren, inhaltlich entsprechenden Vermerk) und dem ÖH-Uni-Wien-Logo zu versehen:

oeh_univie_logo als jpeg
Gefördert von der Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien.

Wird eine Förderung für andere Aufwendungen in Anspruch genommen, sind das Logo und/oder der Schriftzug zu verwenden, falls im Rahmen des wissenschaftlichen Projekts geeignete Druckwerke produziert werden (z.B. Flyer). Das Logo und/oder der Schriftzug haben möglichst gut sichtbar und in einer dem Druckwerk angemessenen Form platziert zu werden.

Abgesehen von der Farbe, darf das Logo nur mit Genehmigung verändert werden!

6. Durchführungs- und Abrechnungsgrundsätze:

Das Projekt ist gemäß der Bestimmung des Hochschüler*innenschaftsgesetzes nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Wahrhaftigkeit und leichten Kontrollierbarkeit durchzuführen und abzurechnen. Die Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien benötigt für die Abrechnung Originalbelege.

7. Kontakt und Antragstellung:

queer-fem-foerderung(at)oeh.univie.ac.at