Seit dem Sommersemester 2009 galt eine neue Studiengebührenregelung, die mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Die hier erläuterte Regelung gilt somit letztmalig für das Wintersemester 2011/12.
wurden die Studiengebühren für jene ÖsterreicherInnen, EU-/ EWR-BürgerInnen und Studierende, die völkerrechtlich die selben Rechte für den Berufszugang haben wie ÖstereicherInnen (z.B. Konventionsflüchtlinge, SchweizerInnen, AusländerInnen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung oder Anspruch auf Studienbeihilfe), die in ihrem Studium (Bachelor, Master, Doktorat) die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien je Abschnitt 2 Toleranzsemester!) noch nicht überschritten haben.
werden die Studiengebühren jenen österreichischen oder gleichgestellten StudentInnen, die zwar die oben genannte Dauer überschritten haben, aber einen der folgenden Gründe geltend machen können:
Weiterhin zahlen müssen die Studiengebühren die meisten StudentInnen aus „Drittländern“, StudentInnen für die keine der genannten Befreiungsgründe zutreffen und außerordentliche Studierende.
KanditatInnen zur Studienberechtigungsprüfung, die eine Studienbeihilfe oder ein SelbsterhalterInnenstipendium beziehen, können jedoch seit Wintersemester 2009 ebenfalls von den Studiengebühren befreit werden.
Bei Doppel- oder Mehrfachstudien müssen Studiengebühren bereits dann gezahlt werden, wenn in einem einzelnen Studium die oben genannte Studiendauer überschritten wird und keine Erlassgründe nachgewiesen werden können. Eventuell ist aber eine Refundierung durch das Wissenschaftsministerium möglich.
Wenn du Berufstätigkeit nachweisen willst, aber keinen Einkommenssteuerbescheid hast, musst du entweder eine Einkommenssteuererklärung oder eine ArbeitnehmerInnenveranlagung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Nachdem die Uni Wien keine Zahlscheine mehr verschickt, findest du den dir vorgeschriebenen Betrag im UNIVIS-Online.
Im Rahmen dieses automationsunterstützten Verfahrens kann es zu Fehlern kommen. Solltest du also noch rechtzeitig ein Studium oder bei Diplomstudien einen Abschnitt abschließen (letzter möglicher Prüfungstermin: 30.4.2012), musst du natürlich keine Studiengebühren bezahlen. Kontrolliere also auf jeden Fall den dir vorgeschriebenen Betrag und halte mit der Studienzulassungsstelle Rücksprache!
Unnötigerweise bezahlte Studiengebühren können jedenfalls innerhalb einer festgelegten Fist (Wintersemester 2011/12: bis 31.3.2012) von der Uni zurück gefordert werden.
Falls zumindest einer der augezählten Gründe auf dich zutreffen sollte, kannst du bis 31.10.2011 (Frist für das Wintersemester 2011/12) einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren beim Referat für Studienzulassung im Hauptgebäude der Universität Wien einbringen. Das Antragsformular findest du hier.
Sollte es dir nicht möglich sein, den Nachweis für den Erlass der Studiengebühren fristgerecht vorzulegen, musst du erst einmal Studiengebühren zahlen. Du kannst aber jeweils bis 30.September für das vorangegangene Sommersemester und jeweils bis 31.März für das vorangegangene Wintersemester einen Antrag auf Rückerstattung stellen. In dieser Frist können auch fälschlicherweise bezahlte Studiengebühren wieder rückgefordert werden.
Die Uni Wien nennt in ihrer Satzung weitere Personengruppen die schon bisher befreit waren und auch weiterhin keine Studiengebühren bezahlen müssen:
Alle Studierende die mit einem Behindertenausweis des Bundessozialamtes einen Behinderungsgrad von zumindest 50% nachweisen,
ForschungsstipendiantInnen nach § 94 Abs 1 Z 2 UG02 und
wissenschaftliches und allgemeines Universitätspersonal.
Es ist wichtig, den dir vorgeschriebenen Betrag regelmäßig im UNIVIS-Online zu kontrollieren um dich bei etwaigen Fehlern umgehend beim Referat für Studienzulassung zu melden. Alle Kontakte dazu findest du auf der Website der Studienzulassung.
Bei weiteren Probleme oder Fragen zur Studiengebührenregelung stehen wir dir als ÖH Uni Wien natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Am besten du setzt dich mit dem Bildungspolitischen Referat oder dem Sozialreferat in Verbindung.
Die ÖH an der Uni Wien wird weiterhin gegen Studiengebühren jeglicher Art und für einen offenen und freien Hochschulzugang kämpfen!