Du bist gesetzlich dazu verpflichtet dich bei der Prüfung auszuweisen. Gemäß §12 der Satzung der Universität Wien, ist dafür jeder amtliche Lichtbildausweis rechtlich in Ordnung. Das heißt: Solange du deinen Studierendenausweis, deinen Reisepass oder deinen Führerschein mit dir hast, kann dir nichts passieren. Natürlich solltest du auch nicht vergessen etwas zu schreiben mitzunehmen.