Die Höchststudienbeihilfe für Studierende, die am Wohnort der Eltern studieren, beträgt € 6.000,-- pro Jahr bzw. € 500,-- pro Monat. Für Selbsterhalter_innen, auswärtige Studierende, Vollwaisen, Studierende über 24, Studierende mit Kind(ern) und verheiratete Studierende beträgt sie € 8.580,-- pro Jahr bzw. € 715,-- pro Monat.
Von der jährlichen Höchststudienbeihilfe werden schließlich abgezogen:
- die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern (richtet sich nach deren Einkommen)
- die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der/des eingetragenen Partnerin/Partners
- der Jahresbetrag der Familienbeihilfe (12-facher Monatsbetrag) wenn diese grundsätzlich beansprucht werden kann
- der Jahresbetrag des Kinderabsetzbetrages wenn dieser grundsätzlich beansprucht werden kann
Zuschläge kommen hinzu bei Studierenden mit Kind(ern) und bei erheblich behinderten Studierenden.
Der so ermittelte Jahresbetrag wird um 12% erhöht und dann durch zwölf dividiert. Beträgt die monatliche Studienbeihilfe zumindest € 5,--, so gelangt sie zur Auszahlung. Studienbeihilfen unter diesem Betrag werden nicht angewiesen. Für Studierende über 24 Jahre erfolgt noch ein monatlicher Zuschlag von € 20,--, für Studierende über 27 Jahre kommen monatlich € 40,-- dazu.
Dein eigenes Einkommen wird - sofern es die Einkommensgrenze übersteigt - erst nach Ende des Jahres rückwirkend berücksichtigt.
Ein genaues Berechnungsprogramm findest du hier:
Zum Online-Stipendienrechner der AK