Wahltage und Fristen
Verordnung über die Wahltage der ÖH-Wahlen 2021 (PDF)
- Frist für die aktive und passive Wahlberechtigung (Einzahlung des ÖH-Beitrags fürs Sommersemester 2021): 30. März 2021
- Einreichfrist für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen und benötigter Unterstützungserklärungen) zur Universitätsvertretung: 30. März bis 13. April 2021
- Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung: 30. März bis 22. April 2021
- Frist zur Einsichtnahme ins Wähler_innenverzeichnis und zur Einbringung von schriftlichen Einsprüchen gegen das Wähler_innenverzeichnis: 8. bis 13. April 2021
- Frist für die Beantragung einer Wahlkarte: 31. März bis 11. Mai 2021
- ÖH-Wahlen: 18. bis 20. Mai 2021
- Frist für die Verlautbarung der Ergebnisse: 20. bis 27. Mai 2021
postalische und elektronische Einbringungsstelle
Einsichtnahme ins WählerInnenverzeichnis
Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ist die Einsichtnahme ins WählerInnenverzeichnis online mit Handysignatur bzw. in Ausnahmefällen nach telefonischer Terminvereinbarung vom 8. bis 13. April 2021 im Sekretariat möglich.
Ist keine Handy-Signatur vorhanden, kannst du mit deiner u:account E-Mail-Adresse unter Beifügung einer Kopie des Studierendenausweises anfragen, ob du wahlberechtigt bist und im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis aufscheinst.
Downloads
Anlage 3: Wahlvorschlag HV
Frist: 13. April
Zustimmungserklärungen durch Unterschrift von allen Kandidat_innen entweder auf diesem Formular oder einzeln über Anlage 3a
Anlage 3a: Zustimmungserklärung HV
Frist: 13. April 2021
Zustimmungserklärung von allen Kandidat_innen entweder über dieses Formular oder direkt auf Anlage 3.
Anlage 5: Unterstützungserklärungen Liste HV
Liste, auf der alle Unterstützer_innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung unterschreiben
Frist: 13. April 2021
Anlage 5a: Unterstützungserklärung Einzeln HV
Einzelnes Formular für Unterstützer_innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung
Frist: 13. April 2021
Anlage 5b: Unterstützungserklärung Einzeln HV §27 (8)
Unterstützungserklärung für bestehende Liste durch ZBV und Mandatar_in der Liste (gemäß § 27 Abs 8 HSWO)
Frist: 13. April 2021