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Befreiung vom ORF-Beitrag für Bezieher*innen einer Studienbeihilfe

Bezieher*innen von Beihilfen nach dem StudFG (z.B. Studienbeihilfe, Selbsterhalter*innen-Stipendium, Studienabschluss-Stipendium, Studienunterstützung) haben Anspruch auf die Befreiung vom ORF-Beitrag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dafür auch der Bezug einer ausländischen Beihilfe (z.B. Bafög) vorgelegt werden.

Außerdem kann eine monatliche Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten beantragt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Haushaltsnettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die monatliche Zuschussleistung zu den Gesprächskosten kann jedoch nur bei ausgewählten Anbieter*innen im Telekombereich (Fest- oder Mobilnetz) eingelöst werden.

Bei derselben Stelle (OBS) kann darüber hinaus in Zusammenhang mit der Strom- und Gasrechnung eine Befreiung von den Erneuerbaren Förderkosten („EAG-Kosten-Befreiung“) erfolgen. Diese Befreiung ist auch eine wesentliche Voraussetzung für einen Netzkostenzuschuss (gilt noch bis 30.6.2024).

Dem Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag, auf Zuerkennung der Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten und auf EAG-Kosten-Befreiung sind der Stipendienbescheid (in Kopie), die Meldebestätigung (in Kopie) und Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen beizulegen.

Nähere Informationen dazu sowie das entsprechende Antragsformular findest du auf der Website des ORF Beitrags Service (OBS).

Sozialreferat